Die revidierten Narilo-Richtlinien treten per 1. Juli 2022 in Kraft

Donnerstag, 2. Juni 2022

Die Richtlinien über die Behandlung kontakt- und nachrichtenloser Vermögenswerte bei Schweizer Banken (Narilo-Richtlinien) wurden 2014 letztmals überarbeitet und waren in verschiedenen Punkten nachzuführen. Die nun revidierten und von der FINMA aufsichtsrechtlich als Mindeststandard anerkannten Richtlinien werden per 1. Juli 2022 in Kraft treten.