Prüfungseinsicht

Ein Einsichtsrecht in abgelegte Kompetenznachweise wird ausschliesslich bei ungenügenden Noten gewährt. Zu diesem Zweck werden entsprechende Termine angeboten.

Für die Prüfungseinsicht gelten folgende Regeln:

  • Es werden nur Geprüfte zur Einsichtnahme zugelassen, die sich angemeldet haben.
  • Die Einsichtnahme gilt nur für Prüfungen der letzten Prüfungsrunde.
  • Es wird die komplette Prüfungsakte (ausgeschlossen Prüfungsleistungen der Personenzertifizierung) bereitgestellt. Diese enthält alle Prüfungen, welche der/die Geprüfte in der Prüfungsrunde nicht bestanden hat, sowie zugehörige Lösungsmuster.
  • Der Geprüfte muss sich gegenüber der Aufsichtsperson der Prüfungseinsicht mittels eines gültigen Ausweises legitimieren.
  • Die Dauer der Einsichtnahme am Termin der Prüfungseinsicht beschränkt sich auf 60 Minuten bei Einsicht in eine Prüfungsleistung bzw. 120 Minuten bei Einsicht in mehr als eine Prüfungsleistung. Bei der Promotionseinsicht wird die Einsicht auf insgesamt 120 Minuten beschränkt.
  • Bei der Einsicht dürfen Notizen gemacht werden. Hierfür sind Papier und Bleistift sowie die Benutzung eines klassischen Taschenrechners zugelassen.
  • Es dürfen keine Abschriften und Kopien angefertigt werden.
  • Elektronische Medien sind verboten. 
  • In die Originalprüfung darf nichts hineingeschrieben werden!
  • Die Einsichtnahme dient den Studierenden zur Optimierung ihrer Vorbereitung für die Repetitionsprüfungen. Beschwerdemöglichkeit besteht im Anschluss an die Einsichtnahme. Bitte berücksichtigen Sie, dass grundsätzlich nur formelle Fehler korrigiert werden.

Termine für Prüfungs-/Promotionseinsicht

Die aktuellen Termine sowie Anmelde-Deadlines für Prüfungseinsichten finden Sie in Ihrem OpenOlat.