FIDLEG: Überarbeitung der SBVg-Richtlinien im Endspurt

Donnerstag, 30. September 2021

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und die Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) sind am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die für die grosse Mehrheit der eingeführten Pflichten geltende zweijährige Übergangsfrist läuft am 31. Dezember 2021 ab. Vor diesem Hintergrund wurden die davon betroffenen SBVg-Richtlinien einer umfassenden Prüfung unterzogen.